Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag

Aus einer Zimmerbestellung, mit dem Abschluss des so genannten „Gastaufnahmevertrags“, ergeben sich Rechte und Pflichten für den Gast und Gastgeber.

Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner – also Gast und Gastgeber – zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Mit Ausnahme: Sollte ein Gast gegen die Hausordnung, die im Jakobshof ausgehängt ist, verstoßen oder andere Gäste durch sein Verhalten belästigen, behält sich der Gastgeber das Recht vor, ohne weitere Begründung den Gast zum Auszug aus dem Zimmer aufzufordern. Kommt der Gast dem nicht nach, steht es dem Gastgeber frei, das Zimmer durch die Polizei räumen lassen.

3.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause bei Anreise nicht verfügbar sein, wird der Jakobshof den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Gästehaus gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat der Jakobshof vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

Der Vertragspartner (Gast) haftet dem Jakobshof für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistung des Jakobshofes erhalten, verursacht haben.

4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung:
– den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen
– abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen

Die Einsparungen betragen
– bei Zimmerreservierungen 20% des Übernachtungspreises,
– bei Ferienwohnungen 10% des Preises.
– Bei Reisegruppen werden die vollen Übernachtungskosten berechnet ohne Frühstück

Eine kostenfreie Stornierung der Übernachtung für Einzelgäste ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich, bei Gruppen ab 4 Personen bis 4 Wochen vor Anreise. Bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtanreise, werden somit, wie oben genannt, 80% / 100% des Zimmerpreises berechnet. Bei Nichtanreise nach vereinbarter Spätanreise (nach 18.00 Uhr) werden durch den Mehraufwand durch das Personal 100 % des Zimmerpreises berechnet. Bei Ferienwohnungen werden 90% des Preises berechnet.

5.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

7.
Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Jakobshof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Jakobshof über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

8.
Der Zahlungsanspruch des Jakobshofes ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Bei Gruppenanreise ist eine 50% Anzahlung vor Anreise erforderlich.

9.
Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Gastgebers.