Hausordnung

Hausordnung

1. Rauchverbot
Der Jakobshof ist ein Nichtraucherhaus, deshalb ist es nicht gestattet im Haus und in den Zimmern zu rauchen.
Rauchverbot: Bitte achten Sie darauf, dass im gesamten Gästebereich und im gesamten Haus das Rauchen verboten ist. Unsere Gäste können gerne an einem der Tische im Hof rauchen. Aschenbecher stehen ausreichend zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung stellen wir Ihnen die Kosten für die Sonderreinigung von ca. 300,00 Euro in Rechnung.

2. Umweltschutz
Bitte versuchen Sie, sich verantwortungsbewusst und wirtschaftlich zu verhalten und den Verbrauch von Wasser, Strom und Rohstoffen so gering wie möglich zu halten. Achten Sie bei der Entsorgung von Müll auf die richtige Mülltrennung in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

3. Mobiliar & Geschirr
Das zur Verfügung gestellte Geschirr, Küchenbedarf, Elektrogeräte und Mobiliar im Haus und im Hof sind sachgerecht zu behandeln und ordnungsgemäß wieder an seinen Platz nach Gebrauch zurück zu stellen. Bei Nichteinhaltung werden Ihnen die zusätzlichen Kosten (Sonderreinigung , Bruch etc) in Rechnung gestellt.

4. Haustür
Beim Verlassen des Hauses ist die Haustür immer abzuschließen.

5. Ihre eigene Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen möchten wir Sie bitten, immer auch Ihre Zimmertür zu verschließen.

6. Lautstärke
Ab 22 Uhr ist die Lautstärke so zu reduzieren, damit andere Gäste & Nachbarn nicht gestört werden.

7. Parken
Fahrzeuge sind so im Hof zu parken, dass andere Gäste nicht beim Ein -und Ausfahren behindert werden.

8. Brandschutz
Es ist kein offenes Feuer und Licht erlaubt! Zündmittel, Feuer, brandgefährliche Geräte, Gegenstände und Stoffe sind auf dem Grundstück des Jakobshofes nicht erlaubt.

9. Ordnung & Sauberkeit
Bitte verlassen Sie den Aufenthaltsraum und die Küche so, wie Sie die Räume vorgefunden haben. Ordnung und Sauberkeit ist wichtiger Bestandteil gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorraussetzung dafür, dass alle Gäste Ihren Aufenthalt im Jakobshof genießen können.

10. Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung steht es dem Gastgeber frei, ohne jede weitere Mahnung den Gast zum Auszug aufzufordern und einen eventuell entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.

Freckenfeld, 01.01.2020